Mehrwertsteuer-Vorteil bei der Firmenwagenmiete

Mehrwertsteuer-Vorteil bei der Firmenwagenmiete

Was ist die Mehrwertsteuer für Firmenwagenmiete?

Individuelle oder geschäftliche Fahrzeugmieten werden von verschiedenen Personen und Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Vorteile, die sie bieten, bevorzugt. Hohe Fahrzeugsteuern haben sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen dazu veranlasst, langfristige Fahrzeugmieten dem Kauf von Fahrzeugen vorzuziehen. Dies kann insbesondere für Firmen, die mehrere Fahrzeuge benötigen, ein sehr profitables Geschäft sein, da sie von den Steuervorteilen in diesem Bereich profitieren können. Besonders in Ankara bieten Flottenmieten einzigartige Steuervorteile.

Fahrzeugmietkosten beinhalten Quellensteuer und Mehrwertsteuersätze. Der als Steuer gezahlte Quellensteuersatz entspricht 20 % der Fahrzeugmietgebühr. Ein weiterer Posten unter den Kosten für Mietfahrzeuge ist die Mehrwertsteuer, die 20 % der Mietgebühr beträgt. Um dies anhand eines einfachen Beispiels zu veranschaulichen, müssen für ein Fahrzeug mit einer Mietgebühr von 1.000 TL 200 TL als Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Die Fahrzeugmietsteuer ist einer der Posten, die Unternehmen von ihrer Körperschaftssteuer abziehen können und ist im Allgemeinen Rundschreiben über die Einkommensteuer Nr. 317 geregelt. Im Rahmen dieser Anwendung sind die Ausgaben im Zusammenhang mit der Miete, dem Kauf und anderen Ausgaben von gemieteten oder aktiv registrierten Personen- oder Nutzfahrzeugen begrenzt. Detaillierte Informationen zu Buchhaltungsunterlagen für Fahrzeugmieten finden Sie in diesem Artikel.

Es ist möglich, Fahrzeugmieten als Ausgaben zu zeigen. Firmenfahrzeuge oder Fahrzeuge können gemietet oder im Namen der Firma registriert werden. In beiden Fällen kann ein erheblicher Teil der Ausgaben für das Fahrzeug als Ausgaben ausgewiesen werden. Dies umfasst Kraftstoff, Parkgebühren, Fahrzeugreparaturkosten, Mautgebühren und Autobahngebühren. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl Fahrzeugmieten als auch Ausgaben für Personenfahrzeuge verschiedenen Beschränkungen gemäß Gesetz Nr. 7194 unterliegen.

Im Hinblick auf die Fahrzeugmietbuchhaltung können bis zu 70 % dieser Ausgaben als Ausgaben ausgewiesen werden. Die verbleibenden 30 % der Ausgaben können als „nicht abzugsfähige Ausgaben“ in den Buchhaltungsunterlagen von Personenfahrzeugen gemäß Artikel 40/5 des Einkommensteuergesetzes erfasst werden.

Wenn es um die Buchhaltung für Fahrzeugmieten von einem Unternehmen geht, ist das Verfahren recht einfach. Das Unternehmen, bei dem Sie das Fahrzeug mieten, stellt eine Mietrechnung im Namen Ihres Unternehmens aus. Diese Rechnung kann als Marketing- und allgemeine Verwaltungsausgabe erfasst werden. Auf diese Weise können Sie den Buchhaltungseintrag für Fahrzeugmieten abschließen.

Wenn Sie ein Fahrzeug von einer nicht steuerpflichtigen Person oder Institution mieten, sind Sie für die Deckung der Quellensteuer- und Mehrwertsteuerausgaben verantwortlich. Solche Miettransaktionen werden normalerweise für Personenfahrzeuge bevorzugt. Laut Artikel 70 des Einkommensteuergesetzes beträgt der Quellensteuersatz bei Mieten 20 % der Miete.

Zahlungen an Unternehmen, die Fahrzeuge von nicht steuerpflichtigen Einzelpersonen oder Unternehmen mieten, werden als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen oder Mieteinnahmen bezeichnet. Diese Zahlungen unterliegen einer 20%igen Quellensteuer auf das Einkommen und einer 20%igen Mehrwertsteuer. Zusätzlich ist eine Stempelsteuererklärung von 0,15 % gemäß Vertrag erforderlich.

Gemäß Artikel 40/5 des Einkommensteuergesetzes können Fahrzeugausgaben von den Einnahmen des betreffenden Unternehmens abgezogen werden. Die betroffenen Fahrzeuge können aktiv registriert oder durch Miete in das Geschäft einbezogen werden. Die Mehrwertsteuerabzug bezieht sich auf die Quellensteuer. Die im Mietvertrag erwähnte Dienstleistung kann in Form von Service, Fahrer und Miete bepreist werden. In diesem Fall werden 9/10 der Zahlung für den Fahrerservice und 5/10 für die Miete einbehalten. Sie können diese Quellensteuern mit nur wenigen Klicks leicht berechnen.

Die Bedingungen für das Ausweisen von Fahrzeugmietrechnungen als Ausgaben sind im Allgemeinen Rundschreiben zur Einkommensteuer Nr. 313 geregelt. Gemäß diesem Rundschreiben wurde der Betrag, der als Ausgabe in der Fahrzeugmietbuchhaltung ausgewiesen werden kann, von 8.000 TL auf 15.000 TL erhöht. Daher können Mietgebühren, die 15.000 TL überschreiten, nicht als Ausgaben verbucht werden. Zusätzlich kann für Beträge, die den festgelegten Grenzwert überschreiten, keine Mehrwertsteuer abgezogen werden. Um zu zeigen, wie der Buchhaltungseintrag eines gemieteten Fahrzeugs als Ausgabe ausgewiesen werden kann:

Wenn die monatliche Mietgebühr für ein bei BESA registriertes Fahrzeug 16.000 TL beträgt,

  • Der Betrag, der als Ausgabe verbucht werden kann, beträgt 12.000 TL,
  • Der nicht abzugsfähige Betrag (KKEG) beträgt 4.000 TL,
  • Die nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer wird mit 4.000 x 20 % = 800 TL berechnet.

Für jede Ausgabe müssen KKEG und der als Ausgabe zu verbuchende Betrag berücksichtigt werden. Sie können die Option der Flottenmiete langfristig in Betracht ziehen, um Ihr Unternehmen vor erheblichen Ausgaben zu schützen.

Die Artikel 13 und 14 des Gesetzes Nr. 7194 und die Artikel 40 und 68 des Einkommensteuergesetzes beschränken die Fahrzeugausgaben von Unternehmen durch Miete oder Kauf. Fahrzeuge, die teilweise oder vollständig für die Vermietung oder verschiedene Betriebsarten von Personenfahrzeugen gemietet werden, sind in diesem Umfang enthalten. Die Beschränkung der Fahrzeugmietausgaben für Personenfahrzeuge beträgt 70 %. Dieser Betrag kann jährlich geändert werden.

Monatliche Mietausgaben für durch Miete erworbene Fahrzeuge können im Jahr 2023 bis zu 15.000 TL als Ausgaben ausgewiesen und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Zusätzlich können Wartungs- und Kraftstoffausgaben für gemietete Fahrzeuge mit einem Satz von 70 % in die Steuern einfließen. Der Prozentsatz der nicht abzugsfähigen Kfz-Steuer (MTV) liegt ebenfalls in der Verantwortung der Flottenunternehmen.

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