Mietvertrag

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Dieser Vertrag wird zwischen dem Vermieter, BESA VIP TURİZM OTOMOTİV TAŞIMACILIK ORGANİZASYON GIDA BİLG. TEKS. TEMİZ. İNŞ. TAAH. SAN. VE TİC. LTD. ŞTİ., und dem Mieter, dessen Name und Adresse in diesem Mietvertrag angegeben sind, geschlossen. Der Vermieter erklärt sich bereit, das in diesem Vertrag beschriebene Fahrzeug (im Folgenden "Fahrzeug" genannt) unter den hierin festgelegten Bedingungen an den Mieter zu vermieten. Der Mieter erklärt sich bereit, das Fahrzeug gemäß diesen Bedingungen zu nutzen (Mietdauer, Rückgabestation usw.), die Mietgebühr zu zahlen und die allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags erkennt der Mieter alle Verpflichtungen an, die sich aus seiner persönlichen Nutzung ergeben. Alle Benachrichtigungen, die an die vom Mieter angegebene Adresse gesendet werden, gelten als gültig.

Der Mieter muss das Fahrzeug, einschließlich Reserverad, aller Reifen, Fahrzeugdokumente, Zubehör und Ausrüstung, im selben Zustand zurückgeben, in dem es empfangen wurde, an der BESA VIP TURİZM OTOMOTİV TAŞIMACILIK ORGANİZASYON GIDA BİLG. TEKS. TEMİZ. İNŞ. TAAH. SAN. VE TİC. LTD. ŞTİ. Station in der Stadt, in der das Fahrzeug gemietet wurde, oder an einem anderen im Vertrag angegebenen Ort, am angegebenen Datum. Für alle Verlängerungen muss der Mieter den Vermieter kontaktieren und eine Genehmigung einholen. Unbefugte Verlängerungen werden als illegale Besitznahme des Fahrzeugs betrachtet. Wenn der Mieter zusätzliche Dienstleistungen wie ein Navigationsgerät, einen Kindersitz, Schneereifen usw. anfordert, fallen zusätzliche Gebühren an.

Das Fahrzeug darf nicht in den folgenden Weisen verwendet werden: a) Zum Transport von Passagieren oder Waren gegen eine Gebühr, sei es offen oder versteckt, b) Zum Schieben oder Abschleppen eines Fahrzeugs oder Anhängers, c) Zum Transport von Gegenständen, die gegen Zollbestimmungen oder andere Gesetze verstoßen, oder für illegale Aktivitäten, d) Von einer Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder von einem Fahrer, der nicht als zusätzlicher Fahrer angegeben ist, e) In Motorsportarten (einschließlich Rennen, Geschwindigkeitsprüfungen, Rallyes, Haltbarkeitstests usw.), f) Auf eine Weise, die das Fahrzeug beschädigt oder die Ladekapazität überschreitet, g) Unter Bedingungen, die für die Marke und das Modell des Fahrzeugs ungeeignet sind, wie Offroad, bergiges Gelände, Sand, Sümpfe, Flussbetten usw., oder unter Bedingungen, die über die technischen Strukturen und Toleranzniveaus des Fahrzeugs hinausgehen.

  1. Fahrzeugnutzung: a) Das Fahrzeug wird vom Mieter und/oder dem im Vertrag angegebenen zusätzlichen Fahrer verwendet, der einen gültigen Führerschein für mindestens 1, 2 oder 3 Jahre, je nach Zustand des Fahrzeugs, besitzt. b) Der Fahrer muss das im Allgemeinen Mietinformationen und Bedingungen angegebene Mindestalter erreicht haben. c) Das Fahrzeug kann auch von Personen genutzt werden, deren Namen zu Beginn der Mietperiode im Mietvertrag eingetragen wurden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Bedingungen in den Punkten (a) und (b). d) Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass jede Person, die zur Nutzung des Fahrzeugs autorisiert ist, alle Bedingungen dieses Vertrags einhält. Der Mieter ist vollständig verantwortlich für alle Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.

  2. Der Mieter muss dem Vermieter Folgendes unter den festgelegten Bedingungen zahlen: a) Die Mietgebühr, berechnet auf der Grundlage der Anzahl der Miettage, gemäß der aktuellen Preisliste. b) Alle von BESA VIP TURİZM OTOMOTİV TAŞIMACILIK ORGANİZASYON GIDA BİLG. TEKS. TEMİZ. İNŞ. TAAH. SAN. VE TİC. LTD. ŞTİ. angebotenen Versicherungspakete, die der Mieter akzeptiert hat, einschließlich Einweggebühren und gesetzlich vorgeschriebener Steuern, sowie eine Servicegebühr von mindestens 30% der Treibstoffkosten, wenn das Fahrzeug mit weniger Treibstoff zurückgegeben wird, als zu Beginn der Miete. c) Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die durch einen Unfall verursacht werden, wenn er den Haftungsfreistellungsschutz (CDW) nicht akzeptiert hat. Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder Verkehrsverstößen) eine Geldstrafe erhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, die vollständigen Reparaturkosten und alle mit dem Unfall verbundenen Ausgaben vom Mieter zu verlangen. Zu Beginn der Miete wird eine Vorautorisierung für den ungefähren Mietbetrag auf der Kreditkarte des Mieters blockiert. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, keine Einwände gegen Miet-, Schadens- oder Verlustgebühren zu erheben, die über diese Vorautorisierung abgerechnet werden. d) Wenn das gemietete Fahrzeug gestohlen wird und der Mieter den Diebstahlschutz nicht akzeptiert hat, haftet der Mieter für die Ersatzkosten des Fahrzeugs basierend auf den aktuellen Marktpreisen. e) Die folgenden Punkte sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und müssen vom Mieter bezahlt werden:

    • Reifenschäden und Felgenschäden, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden
    • Diebstahl von Radkappen und Ersatzreifen
    • Schäden an Kennzeichen, Feuerlöscher und Ausrüstung
    • Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund unsachgemäßer Nutzung
    • Alle nicht versicherten Schäden am Fahrzeug f) Allgemeine Versicherungsregeln gelten bei Fahrzeugdiebstählen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, wenn das Versicherungsunternehmen den Vorfall nicht als Diebstahl einstuft. g) Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die aus dem Fahrzeug gestohlen oder entwendet wurden. h) Der Mieter muss alle Schäden an Dritten bezahlen, die nicht durch die obligatorische Verkehrshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  3. Der Mieter erkennt an, dass das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischen und karosserietechnischen Zustand ohne Schäden oder Unfallspuren empfangen wurde (außer wie im Mietvertrag und im Fahrzeugübergabeformular angegeben). Der Mieter erklärt sich bereit, für alle Schäden zu zahlen, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstanden sind und die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, einschließlich mechanischer, elektrischer und sonstiger Schäden sowie Forderungen Dritter. Bei Schäden am Fahrzeug wird eine Schadensverfolgungsgebühr von 30 USD erhoben.

  4. Der Mieter ist für regelmäßige Wartungsprüfungen und die Wartung des Fahrzeugs im Büro verantwortlich, in dem es gemietet wurde. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.

  5. Das gemietete Fahrzeug ist durch eine Verkehrshaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Mieter kann zusätzliche Versicherungspakete für Diebstahl, Schäden, Haftpflicht und persönliche Unfallversicherung in Anspruch nehmen, indem er die entsprechenden Prämien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags bezahlt. Der Mieter ist vollständig verantwortlich für alle administrativen, strafrechtlichen oder rechtlichen Folgen (Geldstrafen, Sanktionen usw.), wenn er diese Schutzmaßnahmen nicht in Anspruch nimmt. Der Mieter haftet jedoch für alle Schäden an den oberen Teilen des Fahrzeugs (verursacht durch Brücken, Balkone, Äste oder andere Gegenstände), selbst wenn er den Haftungsausschluss akzeptiert hat. Der Mieter erklärt sich bereit, für alle Schäden unter den folgenden Bedingungen zu zahlen: a) Wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, b) Wenn die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird (wie im Unfallbericht angegeben), c) Wenn kein Unfallbericht und kein Alkoholtest erstellt werden oder bei absichtlichen Unfällen, d) Wenn das Fahrzeug in Verletzung der Verkehrsregeln verwendet wird, e) Wenn das Fahrzeug von jemandem gefahren wird, der nicht als autorisierter Fahrer im Mietvertrag aufgeführt ist, f) In Fällen, in denen die Versicherung den Schaden nicht abdeckt und/oder das Versicherungsunternehmen aus irgendeinem Grund die Zahlung verweigert.

  6. Im Falle eines Unfalls müssen der Mieter und die autorisierten Fahrer folgende Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Versicherungsgesellschaft des Vermieters zu schützen: a) Die Namen und Adressen der beteiligten Personen und Zeugen erhalten, b) Kopien der Führerscheine, Fahrzeugscheine und Versicherungsunterlagen aller am Unfall beteiligten Parteien erhalten (oder die Daten notieren, wenn Kopien nicht möglich sind), c) Keine Haftung oder Schuld akzeptieren, d) Das Fahrzeug nicht ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen verlassen, e) Bei Unfällen mit Sachschäden, Todesfällen oder Personenschäden den nächstgelegenen Polizeibeamten oder den zuständigen Behörden sofort melden, f) Den Unfallbericht und die entsprechenden Unterlagen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Büro von BESA VIP TURİZM OTOMOTİV TAŞIMACILIK ORGANİZASYON GIDA BİLG. TEKS. TEMİZ. İNŞ. TAAH. SAN. VE TİC. LTD. ŞTİ. senden.

  7. BESA VIP TURİZM OTOMOTİV TAŞIMACILIK ORGANİZASYON GIDA BİLG. TEKS. TEMİZ. İNŞ. TAAH. SAN. VE TİC. LTD. ŞTİ. behält sich das Recht vor, alle Schäden unter 7.000,00 TL (siebentausend Türkische Lira) ohne Einschaltung der Versicherung vom Mieter zu verlangen.

  8. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die vom Mieter im Fahrzeug transportiert oder zurückgelassen wurden. Der Mieter entbindet den Vermieter von allen Ansprüchen, Anklagen, Beschwerden und Schäden, die sich aus einem solchen Verlust oder einer solchen Beschädigung ergeben.

  9. Der Mieter muss alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Unfälle oder Diebstähle zu verhindern, wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird, einschließlich des Abschließens der Türen. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die Fahrzeugdokumente und Schlüssel zurückgeben und nachweisen, dass er die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen und die zuständigen Behörden informiert hat.

  10. Sachschäden und medizinische Kosten für Dritte und Fahrgäste im Fahrzeug sind auf die Grenzen der obligatorischen Verkehrshaftpflichtversicherung beschränkt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die die Versicherungssummen überschreiten, einschließlich aller materiellen und immateriellen Schäden.

  11. Der Vermieter haftet nicht für Verluste, die sich aus mechanischen oder Herstellungsfehlern des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile ergeben.

  12. Der Mieter erklärt sich bereit, das übergebene Fahrzeug nicht für kommerzielle Zwecke, einschließlich des Transports von Waren oder Personen gegen eine Gebühr, zu verwenden und das Fahrzeug nicht für andere Zwecke als die in den Registrierungs- und Verkehrsdokumenten und/oder in diesem Vertrag angegebenen zu nutzen. Der Mieter erkennt an, dass er alle Verantwortung und Risiken trägt, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs außerhalb dieser Zwecke ergeben, und verpflichtet sich, den Vermieter für alle administrativen, gerichtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen und Schäden zu entschädigen.

  13. Der Mieter erklärt sich bereit, das Fahrzeug nicht an eine andere Person oder Organisation zu vermieten oder jemandem zu erlauben, der nicht im Mietvertrag als Fahrer aufgeführt ist, das Fahrzeug zu benutzen oder es zu verkaufen. Wenn das Fahrzeug an oder von einer anderen Person verwendet wird, sind die Haftungsausschlüsse des Vermieters ungültig, und der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der Mietgebühr zu verlangen, wenn das Fahrzeug an eine andere Person vermietet wird oder versucht wird, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Mieter verpflichtet sich, diese Beträge sofort auf Verlangen des Vermieters zu zahlen.

  14. Der Mieter haftet für alle Kosten, wenn das Fahrzeug aufgrund von Handlungen des Mieters beschlagnahmt oder die Nutzung des Fahrzeugs verhindert wird. Der Mieter zahlt für den Einkommensverlust für die Tage, an denen das Fahrzeug nicht genutzt wird, alle Parkgebühren, Geldstrafen und Strafen. Der Vermieter wird die Abholung und Bearbeitung des Fahrzeugs aus dem Parkhaus übernehmen, und der Mieter wird diese Kosten decken. Der Vermieter wird diese Beträge als Servicegebühr zusammen mit der Mietgebühr in Rechnung stellen, und der Mieter erklärt sich bereit, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu decken.

  15. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht außerhalb der Türkei verwenden. Der Mieter haftet für alle Schäden, wenn das Fahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters ins Ausland gebracht wird. Wenn das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird, wenn es angefordert wird, haftet der Mieter für die Ersatzkosten des Fahrzeugs.

  16. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Waren oder Passagieren, die vom Mieter transportiert werden. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Mieter und/oder Fahrer.

  17. Der Mieter wird mit OGS, HGS usw. für Brücken, Autobahnen und ähnliche Mautgebühren ausgestattet. Diese Gebühren werden dem Mieter zusammen mit der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

  18. Der Mieter erklärt sich bereit, alle Verkehrsbußen zu zahlen, die dem Fahrzeug auferlegt werden. Der Mieter wird keine Rabatte für vorzeitige Zahlung von Bußgeldern verlangen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Servicegebühr für Verkehrsbußen zu erheben.

  19. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, die durch die Verwendung falscher Kraftstoffe verursacht werden. Der Mieter muss die Kosten für Reparaturen aufgrund von Kraftstoffschäden decken und wird sich direkt mit den Kraftstoffunternehmen auseinandersetzen. Obwohl der Mieter das Recht hat, die Kraftstoffmarke zu wählen, muss er den in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs angegebenen Qualitätskraftstoff verwenden, oder er wird für alle daraus resultierenden Schäden in Rechnung gestellt.

  20. Wenn der Mieter gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstößt, insbesondere das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zurückgibt, ermächtigt der Mieter den Vermieter, das Fahrzeug sofort ohne vorherige Benachrichtigung zurückzunehmen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Kosten, die während der Rücknahme des Fahrzeugs entstehen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

  21. Zahlungen erfolgen per Kreditkarte oder bar. Der Mieter erklärt sich bereit, Verzugszinsen in Höhe des Doppelten des Vorschusszinssatzes der Türkischen Zentralbank (TCMB) für alle nicht bezahlten Mietgebühren und anderen Kosten ab dem Mietdatum zu zahlen.

  22. Der Mieter erkennt an, dass das Nichtrückgeben des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer eine Straftat darstellt und dass die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der Mietdauer oder zu illegalen Zwecken alle Versicherungs- und rechtlichen Schutzmaßnahmen ungültig macht.

  23. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegen.

  24. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter das Recht hat, ohne Sicherheitsleistung eine vorläufige Pfändung oder einstweilige Verfügung zu erwirken, wenn die Mietgebühr nicht bezahlt wird.

  25. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, alle vertraglichen oder rechtlichen Zahlungen von der zu Beginn der Miete vorgelegten Kreditkarte abzubuchen. Wenn die Kreditkartenzahlung fehlschlägt, erklärt sich der Mieter bereit, den Betrag in bar zu zahlen.

  26. Der Mieter erkennt an, dass die Aufzeichnungen und Dokumente des Vermieters nach Artikel 193 der Türkischen Zivilprozessordnung gültige und ausreichende rechtliche Beweise sind.

  27. Für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Ankara zuständig.

Andere operationale Extras

Bitte informieren Sie unsere Reservierungsmitarbeiter über zusätzliche Dienstleistungen, die Sie während Ihrer Reise benötigen könnten, um Informationen zur Verfügbarkeit und zu den Preisen zu erhalten.

Reservierungsbedingungen

Reservierungen, die über unsere Website vorgenommen werden, unterliegen den folgenden Bedingungen: Wenn Sie eine Änderung der Reservierungsbedingungen beantragen (z. B. Änderung des Rückgabedatums, der Rückgabestation, der Fahrzeuggruppe oder Hinzufügung eines zusätzlichen Fahrers), kann die Anfrage möglicherweise nicht berücksichtigt werden, und es können zusätzliche Gebühren anfallen.

Alle auf unserer Website angezeigten Preise beinhalten die Haftungsfreistellung und die Mehrwertsteuer. Monatsmieten haben ein Limit von 4.000 km, 15-Tages-Mieten ein Limit von 2.500 km, Wochenmieten ein Limit von 1.200 km und Tagesmieten ein Limit von 200 km.

In Zeiten hoher Reservierungsdichte kann bei der Reservierung die gesamte oder ein Teil der Mietgebühr per Mailorder oder Banküberweisung angefordert werden. Wenn Sie Ihre Reservierung innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Fahrzeugabholung stornieren, werden 30% der Gesamtkosten als Reservierungsgebühr berechnet, der Restbetrag wird zurückerstattet.

Bei der Mietübergabe wird ein Mietvertrag unterzeichnet.

Obwohl es nicht gängige Praxis ist, kann das in Ihrer Reservierung ausgewählte Fahrzeug durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt werden.

Bitte kontaktieren Sie im Falle von Problemen während Ihrer Reise die angegebenen Telefonnummern, auch wenn alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.

Nach der Bestätigung Ihrer Reservierung werden Sie von unserer Reservierungsabteilung kontaktiert oder erhalten eine Nachricht. Zahlungen können per Mailorder oder Banküberweisung bei der Reservierung oder bei der Fahrzeugübergabe per Kreditkarte oder bar erfolgen.

Wenn Sie möchten, dass die Mietgebühr an Ihr Unternehmen in Rechnung gestellt wird, teilen Sie uns bitte Ihre Rechnungsdaten mit, damit unsere Buchhaltungsabteilung die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen kontaktieren kann.

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